2012

Das zentrale Bundesgesetz im Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Nach §1 des Gesetzes sind dessen Ziele die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen. Am 1. Juni 2012 trat eine Neufassung des KrWG in Kraft – Grund für die Novellierung war die neue Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union.

Die DGAW hat sich mit Stellungnahmen an den verschiedenen Referentenentwürfen an der Gesetzesnovellierung beteiligt. Vor allem intensive Diskussionen im DGAW-Vorstand sowie auch in  einzelnen Arbeitskreisen haben die Vereinsarbeit in den Jahren 2010-2012 geprägt.